M-Documents : art. 156 /de
Metadaten
[modifier | modifier le wikicode]- Anzeigername : M 156 G d
- Artikelnummer : 156
- Ordner / Sprache : Deutsch
- Sprach-Tag : #Deutsch
- Original-PDF :
M-Documents/Deutsch/M-Dokumente 151-175/M-Dokumente 156 G d/M 156 G d.pdf
Contenu
[modifier | modifier le wikicode][p.1]
Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets
M 156/G d
Travaux Préparatoires EPÜ 1973
[modifier | modifier le wikicode]Münchner Diplomatische Konferenz
Hinweis:
Die Dokumente zu den Travaux Préparatoires EPÜ 1973 stellen lediglich ein internes Arbeitsmittel der Direktion Patentrecht im Europäischen Patentamt dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente kann daher nicht übernommen werden.
[p.2]
MÜNCHNER DIPLOMATISCHE KONFERENZ
[modifier | modifier le wikicode]ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTERTEILUNGSVERFAHRENS
- 1973 -
München, den 2. Oktober 1973
M/156/G
Original: Französisch
KONFERENZDOKUMENT
[modifier | modifier le wikicode]Betrifft: Zweiter Bericht des Vollmachtenprüfungsausschusses an den Gesamtausschuss
[p.3]
Herr Präsident!
Es ist Ihnen bekannt, dass der Vollmachtenprüfungsausschuss am 25. September 1973 einen ersten Bericht vorgelegt hat und dass der Gesamtausschuss aufgrund dieses Berichts alle Regierungsdelegationen zur Konferenz zugelassen hat. Alle diese Delegationen können daher die Schlussakte unterzeichnen.
Der zweite Bericht, den ich Ihnen vorzulegen heute die Ehre habe, betrifft daher lediglich die Vollmachten, die die einzelnen Delegationen zur Unterzeichnung des Uebereinkommens berechtigen.
Der Vollmachtenprüfungsausschuss hat festgestellt, dass 16 Delegationen Unterzeichnungsvollmachten in guter und gehöriger Form vorgelegt haben. 2 Delegationen (Belgien, Italien) haben mitgeteilt, dass sie spätestens bei der Unterzeichnung Vollmachten vorlegen. 3 Delegationen (Finnland, Oesterreich, Türkei) haben schliesslich dem Sekretariat mitgeteilt, dass sie nicht die Absicht haben, Vollmachten vorzulegen, die bereits jetzt zur Unterzeichnung des Uebereinkommens berechtigen; davon bleibt jedoch die Möglichkeit unberührt, die Unterzeichnung innerhalb der in Artikel 165 des Uebereinkommens festgelegten Frist vorzunehmen.
M/156/G/esi/gre
.../...
[p.4]
- 2 -
Der Vollmachtenprüfungsausschuss empfiehlt daher dem Gesamtausschuss, die Vollmachten der folgenden 16 Delegationen als gültig anzuerkennen:
- Dänemark - Deutschland - Frankreich - Griechenland - Irland - Jugoslawien - Liechtenstein - Luxemburg - Monaco - Niederlande - Norwegen - Portugal - Schweden - Schweiz - Spanien - Vereinigtes Königreich
Ferner empfiehlt der Vollmachtenprüfungsausschuss dem Gesamtausschuss, einen Beschluss über die Vollmachten der übrigen Delegationen erst bei der Unterzeichnung des Uebereinkommens zu fassen.
Zu diesem Zeitpunkt werde ich, wenn Sie es mir gestatten, im Namen des Vollmachtenprüfungsausschusses einen ergänzenden Bericht vorlegen.
M/156/G/esi/wl.