BR-GT-II-Documents : art. 2472 /de
Metadaten
[modifier | modifier le wikicode]- Anzeigername : BR GT II 24 d 72
- Artikelnummer : 2472
- Ordner / Sprache : Deutsch
- Sprach-Tag : #Deutsch
- Original-PDF :
BR-GT-II-Documents/Deutsch/BR-GT II-Dokumente 000-025/BR-GT II-Dokumente 024 d 72/BR GT II 24 d 72.pdf
Contenu
[modifier | modifier le wikicode][p.1]
Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets
BR/GT II/24 d/72
[modifier | modifier le wikicode]Travaux Préparatoires EPÜ 1973
[modifier | modifier le wikicode]Hinweis:
[modifier | modifier le wikicode]Die Dokumente zu den Travaux Préparatoires EPÜ 1973 stellen lediglich ein internes Arbeitsmittel der Direktion Patentrecht im Europäischen Patentamt dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente kann daher nicht übernommen werden.
[p.2]
LEGIERUNGSKONFERENZ
[modifier | modifier le wikicode]UEBER DIE EINFUEHRUNG EINES EUROPAEISCHEN PATENTTEILUNGSVERFAHRENS
Brüssel, den 21. April 1972 BR/GT II/24/72
- Sekretariat -
VERMERK
[modifier | modifier le wikicode]Betrifft: Artikel 7 des Zweiten Vorentwurfs eines Uebereinkommens über ein europäisches Patenterteilungsverfahren
Verfasser: Delegation des Vereinigten Königreichs
BR/GT II/24 d/72 esi/IS/bm
[p.3]
VERMERK DER DELEGATION DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS
[modifier | modifier le wikicode]Nach Auffassung der Delegation des Vereinigten Königreichs wäre es zweckmässig, wenn sich die Arbeitsgruppe II zu Artikel 5 des Uebereinkommensentwurfs (d.h. zu Artikel 7 des Zweiten Vorentwurfs) äussern würde.
Unseres Erachtens sollte der Artikel 5 gestrichen werden. Es ist selbstverständlich, dass die Beziehungen der Vertragsstaaten untereinander durch das Uebereinkommen geregelt werden. Wir halten Artikel 5 für unrichtig und irreführend, da er impliziert, dass diese Beziehungen durch frühere Uebereinkünfte geändert werden könnten. Natürlich soll mit dem Uebereinkommen nicht von der Pariser Verbandsübereinkunft oder vom PCT abgewichen werden; wir meinen aber, dass sich im Uebereinkommen ohnehin keine Bestimmung befindet, die mit diesen Uebereinkünften unvereinbar wäre. Wir halten daher den Artikel 5 für überflüssig. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass eine entsprechende Bestimmung im letzten Entwurf des Uebereinkommens über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt gestrichen worden ist. Schliesslich machen wir noch darauf aufmerksam, dass der Artikel 5 nicht mit Artikel 10 des kürzlich im Entwurf ausgearbeiteten Protokolls über die Anerkennung von Entscheidungen über den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patents (BR/GT I/161/72) in Übereinstimmung stünde, das nach Artikel 60 der neuen Fassung Bestandteil des Uebereinkommens werden soll.
---BR/GT II/24 d/72 esi/IS/bm