BR-GT-II-Documents : art. 970 /de

De TP 1973
  • Anzeigername : BR GT II 9 d 70
  • Artikelnummer : 970
  • Ordner / Sprache : Deutsch
  • Sprach-Tag : #Deutsch
  • Original-PDF : BR-GT-II-Documents/Deutsch/BR-GT II-Dokumente 000-025/BR-GT II-Dokumente 009 d 70/BR GT II 9 d 70.pdf

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Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets

BR /GT II/9 d/70

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Travaux Préparatoires EPÜ 1973

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Die Dokumente zu den Travaux Préparatoires EPÜ 1973 stellen lediglich ein internes Arbeitsmittel der Direktion Patentrecht im Europäischen Patentamt dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente kann daher nicht übernommen werden.

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REGIERUNGSKONFERENZ UEBER DIE EINFUEHRUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTENTWICKLUNGSVERFAHRENS

Luxemburg, den 2. September 70 BR/GT II/9/70

- Sekretariat -

ARBEITSUNTERLAGE

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Vorschlag der französischen Delegation

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Artikel b Absatz 2

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Die europäischen Patentanmeldungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der revidierten Fassung beim Europäischen Patentamt anhängig sind, werden bis zu ihrem Abschluss anhand der Ueberein- kommensbestimmungen bearbeitet, die vor Inkrafttreten des revidierten Uebereinkommens gegolten haben.

Wird das erworbene Recht des Anmelders, gegebenenfalls ein euro- päisches Patent zu erhalten, durch die Aenderungen nicht beeinträchtigt, so gelten jedoch für die Bearbeitung dieser Anmeldungen die revidierten Uebereinkommensbestimmungen.

Wird in diesen anhängigen Anmeldungen ein Staat benannt, der die revidierte Fassung nicht ratifiziert hat, so kann der Anmelder seine Anmeldung zurücknehmen, die Uebertragung der Anmeldung an das zu- ständige nationale Amt des genannten Staates verlangen oder die Beantragen, dass das Europäische Patentamt die Be- arbeitung der Anmeldung anhand der Uebereinkommensbestimmungen weiter - bearbeitet, die vor Inkrafttreten des revidierten Uebereinkommens gegolten haben.