M-Documents : art. 157 /de
Metadaten
[modifier | modifier le wikicode]- Anzeigername : M 157 G d
- Artikelnummer : 157
- Ordner / Sprache : Deutsch
- Sprach-Tag : #Deutsch
- Original-PDF :
M-Documents/Deutsch/M-Dokumente 151-175/M-Dokumente 157 G d/M 157 G d.pdf
Contenu
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Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets
M 157/G d
Travaux Préparatoires EPÜ 1973
[modifier | modifier le wikicode]Münchner Diplomatische Konferenz
Hinweis:
Die Dokumente zu den Travaux Préparatoires EPÜ 1973 stellen lediglich ein internes Arbeitsmittel der Direktion Patentrecht im Europäischen Patentamt dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente kann daher nicht übernommen werden.
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MÜNCHNER DIPLOMATISCHE KONFERENZ
ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTERTEILUNGSVERFAHRENS
- 1973 -
München, den 2. Oktober 1973
M/157/G
Original: Deutsch/Englisch/Französisch
KONFERENZDOKUMENT
[modifier | modifier le wikicode]Vorgelegt von IIB
Betrifft: Stellungnahme der Delegation des Internationalen Patentinstituts zu den Vorschlägen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland betreffend vorbereitende Arbeiten für die Eröffnung des Europäischen Patentamts (Dok. M/119/I)
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Stellungnahme
[modifier | modifier le wikicode]der Delegation des Internationalen Patentinstituts zu den Vorschlägen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland betreffend vorbereitende Arbeiten für die Eröffnung des Europäischen Patentamts (Dok. M/119/I)
Die Delegation des IIB hat die Vorschläge der deutschen Delegation zur Organisation und zum Arbeitsprogramm des Interimsausschusses mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie hält diese Vorschläge für eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage. Zur Frage der Beteiligung des IIB an den Arbeiten des Interimsausschusses, weist die Delegation auf folgende Punkte hin.
1. Es trifft gewiss zu, dass der deutschen und der niederländischen Regierung eine besondere Verantwortung für die Errichtung des europäischen Patentsystems zukommt. Dieselbe Feststellung trifft jedoch auch für das IIB zu. Diese Organisation wird nämlich denjenigen Bestandteil des EPA bilden, der als erster voll funktionsfähig sein muss. Im Hinblick darauf wird das IIB, obwohl es zunächst noch einen Status haben wird aufgrund dessen es ausschliesslich der Kontrolle durch seine Mitgliedstaaten unterliegt, von nahezu allen Massnahmen des Interimsausschusses unmittelbar betroffen sein, insbesondere auf dem Gebiet der Organisation, der Recherche, des Personals, der Finanzen und des Vertragsrechts (Arbeitsgruppen 1, 2, 3 und 5 der in Dok. M/119/I vorgesehenen Gruppen). Das IIB wird deshalb einen erheblichen aktiven Beitrag zur Konzeption und Durchführung der Arbeiten des Interimsausschusses zu leisten haben. Gegebenenfalls wird das IIB wichtige interne Massnahmen, z.B. im Bereich der Organisation, der Ausbildung des Personals und der Einstellung neuen Personals bereits vor dem Zeitpunkt seiner Eingliederung in das EPA zu ergreifen haben.
M/157/G/gre
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Aus den vorstehenden Gründen ist die Delegation des IIB der Auffassung, dass es unerlässlich ist, dass der "Beschluss betreffend vorbereitende Arbeiten für die Eröffnung des Europäischen Patentamts" (Dok. M/8) in einer Weise angewandt wird, die eine angemessene Beteiligung des IIB an allen Arbeiten des Interimsausschusses und seiner Organe sicherstellt, die einschliesst, dass das IIB befugt ist Vorschläge vorzulegen und bestimmte Funktionen im Rahmen der Organe des Interimsausschusses zu übernehmen. Die Delegation des IIB ist der Meinung, dass diese Punkte ausdrücklich in der Verfahrensordnung des Interimsausschusses berücksichtigt werden sollten.
2. Die Delegation des IIB hält den Vorschlag der Bildung eines Aufbaustabs, dessen Aufgabe in der Ausarbeitung der Arbeitsunterlagen für den Interimsausschuss besteht, für sehr erwägenswert. Sie möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Arbeiten, die im Rahmen des Interimsausschusses durchzuführen sein werden, sich ihrer Natur nach weitgehend von denjenigen unterscheiden werden, die in der Vergangenheit im Rahmen der Regierungskonferenz geleistet worden sind.
Die Aufgabe des Interimsausschusses wird sich nämlich nicht auf die Erstellung von Vorschriften und anderen Texten beschränken, sondern sich schrittweise auf die faktische Errichtung des europäischen Patentsystems erstrecken. Diese Feststellung trifft besonders auf das Gebiet der Recherche zu, auf dem die Tätigkeit der verschiedenen an europäischen Recherchen beteiligten Stellen koordiniert und ihrer neuen Aufgabe angepasst werden muss.
Unter der Voraussetzung, dass eine angemessene Vertretung der interessierten Staaten und des IIB in dem von der deutschen Delegation vorgeschlagenen Aufbaustab sichergestellt werden kann, dürfte die Schaffung eines solchen Stabes die Errichtung des Europäischen Patentamts und die Eingliederung des IIB in dieses Amt erleichtern.
---M/157/G/wl