M-Documents : art. 159 /de

De TP 1973
  • Anzeigername : M 159 G d
  • Artikelnummer : 159
  • Ordner / Sprache : Deutsch
  • Sprach-Tag : #Deutsch
  • Original-PDF : M-Documents/Deutsch/M-Dokumente 151-175/M-Dokumente 159 G d/M 159 G d.pdf

[p.1]

Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets

M 159/G d

Travaux Préparatoires EPÜ 1973

[modifier | modifier le wikicode]

Münchner Diplomatische Konferenz

Hinweis:

Die Dokumente zu den Travaux Préparatoires EPÜ 1973 stellen lediglich ein internes Arbeitsmittel der Direktion Patentrecht im Europäischen Patentamt dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente kann daher nicht übernommen werden.

[p.2]

MÜNCHNER DIPLOMATISCHE KONFERENZ

[modifier | modifier le wikicode]

ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES EUROPÄISCHEN PATENTERTEILUNGSVERFAHRENS

- 1973 -

München, den 3. Oktober 1973

M/159/G

Original: Englisch

KONFERENZDOKUMENT

[modifier | modifier le wikicode]

Vorgelagt von den Delegationen des Vereinigten Königreichs und der Niederlande

Betrifft: Vorbereitende Arbeiten für die Eröffnung des Europäischen Patentamts

[p.3]

Zu dem von der Delegation der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Dokument (Dokument M/119/I) werden folgende Bemerkungen gemacht:

1. Von den Alternativen, die auf Seite 4 des Dokuments M/119/I dargelegt werden, ziehen wir aus folgenden Gründen einen kleineren zentralen Stab von etwa 6 Personen vor: In einem grösseren Stab müssen eine grössere Zahl von Ländern repräsentiert sein; dies würde wegen der dann wohl notwendigen Erörterungen und Erläuterungen Zeitverlust zur Folge haben. Ausserdem könnten auch nicht mit 20 Personen alle Anforderungen in bezug auf die Sachkenntnis abgedeckt werden. Im übrigen handelt es sich bei den hochqualifizierten Sachverständigen, die für diese Arbeit gebraucht würden, um Personen, deren ständige Entsendung nach München wir uns nicht leisten können. Die Arbeitsgruppen werden sich aus solchen hochqualifizierten Sachverständigen zusammensetzen, und sie sollten die Arbeit grundsätzlich nach dem Prinzip der Arbeitsteilung ausführen. Sie können dies daheim ohne grössere Beeinträchtigung ihrer normalen beruflichen Tätigkeit und ihres Familienlebens tun. 2. Solange es kein stärkeres Argument für einen kleinen, ständigen, zentralen Stab in München gibt, sollte dieser nur eingesetzt werden, wenn sehr gute Aussichten für eine kontinuierliche Beschäftigung bestehen. Wir möchten nämlich nicht gezwungen sein, einmal nach München entsandtes Personal in die Heimatländer zurückzubeordern. 3. Wird ein zentraler Stab eingesetzt, so sollte er als fachliche Komponente des Sekretariats arbeiten, d.h. die Tätigkeit der Arbeitsgruppen koordinieren und die ihm von den Arbeitsgruppen zugewiesenen Planungsaufgaben durchführen. Aus dem unter

M/159/G/ert/ka

.../...

[p.4]

- 2 -

Nummer 2 dargelegten Grund wäre München als Standort für den Stab besser geeignet als Brüssel, jedoch müsste der Stab eine enge Verbindung zum Sekretariat in Brüssel aufrechterhalten.

4. Falls hinsichtlich der Kontinuität der Beschäftigung ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. Nummer 2), so wäre es besser, überhaupt keinen ständigen Stab vorzusehen. Statt dessen könnten namentlich bezeichnete Personen hauptamtlich am Heimatort tätig sein, aber einen grossen Teil ihrer Zeit in Brüssel verbringen.

5. Brüssel wäre ein leichter zu erreichender Tagungsort für die Delegationen; ausserdem befindet sich das Sekretariat mit all seinen Einrichtungen in Brüssel. Dies sollte bei der Beschluss darüber, ob die Tagungen in München oder Brüssel stattfinden sollen, voll berücksichtigt werden. Ausser in den Fällen, in denen besondere Gründe die Wahl Münchens als Tagungsort rechtfertigen, sollte unseres Erachtens aus den vorstehenden Gründen Brüssel der Vorzug gegeben werden.

6. Für den Fall, dass ein zentraler Stab in Brüssel eingesetzt wird, sollten die Kosten für die Räumlichkeiten, das erforderliche Personal und die Ausrüstung dem ersten Haushaltsplan der Europäischen Patentorganisation angelastet werden. Wir gehen davon aus, dass die Grundgehälter des dem Stab zugewiesenen Personals weiterhin von den einzelnen Ländern gezahlt werden. Aber selbst dann müssten alle zusätzlichen Kosten (Reisekosten, Auslandsauflage und Kosten für den Umzug der Familien) ebenfalls von der Europäischen Patentorganisation getragen werden.

K/159/3/erz/ka

.../...

[p.5]

- 3 -

7. Das IIB sollte Beobachterstatus erhalten und in vollem Umfang an der Arbeit beteiligt werden. INCOPOSA sollte ebenfalls Beobachterstatus erhalten und auf Einladung des Interimsausschusses oder der Arbeitsgruppen zu allen Arbeiten, an denen diese Organisation interessiert ist, zugelassen werden.

N/159/G/ork/VG/ck